Der Enerigeausweis ist eine Art “Typenschein” eines Gebäudes bzw. eines Gebäudeteiles.

Energieausweis

jetzt anfordern…

Vollmacht und Beauftragung zur Energieausweiserstellung

Energieausweis

ENERGIEAUSWEIS – Was ist das?

Eine Art „Typenschein“ eines Gebäudes bzw. eines Gebäudeteils auch vergleichbar den standardisierten Verbrauchsangaben bei Elektrogeräten

Es werden der sinnvolle und sparsame Verbrauch von Ressourcen und die Nachhaltigkeit bewertet. Sämtliche baulichen Landesförderungen werden in Zukunft nur mehr mit dem Energieausweis lukrierbar sein.

Das Zertifikat dient aber nicht nur der Information für den Wohnungsbesitzer oder Mieter, sondern es dient auch als Qualitätssicherung. Makler und Banken werden unter anderem mittels Energiesparausweis den Wert eines Gebäudes beurteilen.

WARUM? Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 – EAVG 2012 Grundlage: Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Ziel der Richtlinie: Erhöhung der Energieeffizienz, Treibhausgasreduktion, Reduktion der Energieimporte

Aber auch Bauherren, Planer und auch Mieter stehen dem kommenden Energiesparausweis durchaus positiv gegenüber. Neben den allgemeinen Wohlfühl-Faktoren beim Wohnen gibt es dann objektiv messbare Kriterien, die über einen zukünftigen Wohnkomfort einiges aussagen. Jeder weiß, was er für sein Geld bekommt. Vor- und Nachteile eines Gebäudes werden aufgezeigt und sind vor allem nachvollziehbar.

WANN?

bei Neubauten ab 01.01.2008 bei Verkauf und Neuvermietung bestehender Objekte ab 01.01.2009

WOFÜR?

Information des Eigentümers/Käufers oder Mieters über thermische Eigenschaften des Objekts und zur Abschätzung der zugehörigen Energiekosten Energieausweis beinhaltet Verbesserungsvorschläge.

Als Energie-Kennzahlen wird folgendes angeführt:

  • HWB: Heizwärmebedarf (HWB, angegeben in kWh/m².a = Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr), der angibt, wie viel Energie im Laufe der Heizsaison dem Haus durch Heizung zugeführt werden muss, um es auf einer Rauminnentemperatur von 20 Grad Celsius zu halten.
  • fGEE: Gesamtenergieeffizienzfaktor (fGEE) ist der Quotient aus dem Energiebedarf und eines Referenz-Endenergiebedarfs (Anforderung 2007)

Entsprechend den geltenden Regelungen in den jeweiligen Bundesland findet man im Energieausweis auch:

  • PEB: Primärenergiebedarf schließt die gesamte Energie für den Bedarf im Gebäude einschließlich aller Vorketten mit ein. Dieser weist einen erneuerbaren und einen nicht erneuerbaren Anteil auf. Der Ermittlungszeitraum für die Konversionsfaktoren ist 2004- 2008. Man ersieht aus diesem Wert wie ressourcenschonend die verwendete Energie gewonnen wurde.
  • CO2: Gibt die gesamte dem Endenergiebedarf zuzurechnende Kohlendioxidemissionen, einschließlich jener für Transport und Erzeugung sowie aller Verluste.
  • WWWB: Warmwasserwärmebedarf. Er entspricht ca. jener Wärmemenge, die notwendig ist um einenLiter Wasser je Quadratmeter Brutto-Grundfläche um ca. 30°C zu erwärmen.
  • HEB: Heizenergiebedarf berücksichtigt nicht nur den Nutzenergiebedarf sondern ausserdem die Verluste der Haustechnik im Gebäude (zB Verluste von Heizkessel, Umwälzpumpen, etc)
  • HHSB: Haushaltsstrombedarf entspricht ca. dem durchschnittlichen flächenbezogenen Stromverbrauch eines durchschnittlichen österreichischen Haushaltes.

WIEVIEL kostet es?

Energieausweis Kosten

Der Mindestauftragswert beläuft sich auf € 250.-+Ust

Kritisch ist die Qualität der Berechnungsgrundlagen. Wir benötigen aussagekräftige Pläne und Beschreibungen aus welchen wir die Gebäudehülle und Nachbarn (soweit geschlossen oder gekuppelt), die konditionierten Bereiche, die Beschreibung der Bauteile, Fenster, Heizung, WW-Bereitung, etc. des Gebäudes ersehen können.

Folgende Informationen benötigen wir zur Erstellung des Energieausweises

  1. Grundbuchauszug
  2. Baujahr des Gebäudes
  3. Aussagekräftige vermasste Grundrisspläne und Schnitte
  4. Gegeben falls Aufbau und Beschreibung der Bauteile der Gebäudehülle (Außenwände, Decken und Böden, Dach soweit beheizt)
  5. Beschreibung der Fenster und Türen
  6. Beschreibung der Wärme- und Warmwasserbereitung

Normalerweise ist die Bauakte von der MA37 oder des örtlichen Bauamtes ausreichend und eine Begehung nicht notwendig. Die Bearbeitungszeit für die Aushebung der Pläne, Aufarbeitung der Dokumente, Berechnung und Ausstellung des Energieausweises beträgt normalerweise ca. 10 Werktage.

Zur Verrechnung gelangt die konditionierte Bruttogeschoßfläche des Gebäudes, welche ein charakteristischer Wert des Energieausweises darstellt und in diesem errechnet und angeführt ist.

Für zusätzliche Leistungen (ausheben von Plänen am Bauamt, Aufnahmen vor Ort, umcodieren der Pläne, etc.) beträgt unser Netto Honorar Euro 80.- / Stunde. Wir verrechnen in Wien keine Fahrt- und Wegekosten.

STRAFE bei nichtvorlage des Energieausweis?

Wer künftig seine Wohnung oder Haus via Zeitungs- oder Internetinserat verkaufen will, muss darin die Energiekennzahlen, also Heizwärmebedarf und Gesamtenergieeffizienz-Faktor des Gebäudes oder Nutzungsobjekts bekanntgeben. Wer dies versäumt, muss mit Verwaltungsstrafen von bis zu 1.450 Euro rechnen. Diese Pflicht gilt sowohl für Verkäufer als auch für Immobilienmakler.

Des weiteren muss dem Kauf- oder Miet-Interessierten spätestens bei Anbotslegung der Energieausweis gezeigt werden. Kommt es zu einem Vertragsabschluss, muss eine Kopie des Energieausweises innerhalb von 14 Tagen ausgehändigt werden.

Ausnahmen: Von der Informationspflicht sowie der Vorlage- und Aushändigungspflicht sind folgende Gebäudekategorien ausgenommen: Gebäude, die nur frostfrei gehalten werden. Ruinen im Verkaufsfall. Gebäude, die ausschließlich für Gottesdienste und sonstige religiöse Zwecke genutzt werde. Provisorisch errichtete Gebäude mit einer geplanten Nutzungsdauer von höchstens zwei Jahren. Industrieanlagen, Werkstätten und landwirtschaftliche Nutzgebäude, bei denen jeweils der überwiegende Anteil der für die Konditionierung des Innenraumklimas erforderlichen Energie durch die im Gebäude entstehende Abwärme aufgebracht wird. Wohngebäude, die nach ihrer Art nur für die Benützung während eines begrenzten Zeitraums je Kalenderjahr bestimmt sind und deren voraussichtlicher Energiebedarf wegen dieser eingeschränkten Nutzungszeit unter einem Viertel des Energiebedarfs bei ganzjähriger Benützung liegt, und frei stehende Gebäude mit einer Gesamtnutzfläche von weniger als 50 Quadratmetern.

SONDERANGEBOTE für

  • MITGLIEDER DES “ÖSTERREICHISCHEN HAUS UND GRUNDBESITZERBUNDES“ 
  • HAUSVERWALTUNGEN
  • Großflächige Objekte >1.000m²

WER macht es?

Technisches Büro für Umwelttechnik
INTERWOOD GLT Handelsges.m.b.H.

Lerchenfelder Straße 131
A-1070 Wien
Telefon: +43-1-522.48.95
Fax: +43-1-522.52.22

WELCHE Unterlagen werden zur Erstellung benötigt?

Gebäudepläne (Grund- und Aufrisse, Seitenansichten) in lesbarer Qualität Beschreibung der einzelnen Bauteilaufbauten, sowie Fenster u-Werte, Daten des Heizsystem

Interessantes zum ENERGIEAUSWEIS

Grundlage:

Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

Gebäude = Konstruktion mit Dach und Wänden, deren Innenraumklima unter Einsatz von Energie konditioniert wird.

Ziel der Richtlinie:

Erhöhung der Energieeffizienz z.B.: da die EU in der Energieversorgung zu 70% auslandsabhängig ist bzw. zur CO2 Reduktion

Bei ungedämmten Bauten beträgt der Heizwärmebedarf 140-185 kWh/m²Jahr
Einsparpotential: theoretisch 40-50% (realistisch 20-30%)

Sinnvollste/gängigste Maßnahmen:
  • Fassadendämmung
  • Dämmung der obersten Geschßdecke und Kellerdecke
  • Fenstersanierung
  • Heizungsverbesserung

Österreich:

3,3 Mio Haushalte, 33% Erdgas, 27% Heizöl, 17% Fernwärme, 15% Holz, 8% Strom

Üblicher Energieverbrauch: 57% Raumheizung, 25% Warmwasser, 7% Kochen, 11% Elektrogeräte, Beleuchtung

Rund 40% des gesamten Energieverbrauchs in Europa entfallen auf Gebäude. 78% dieser Energie, rund drei Viertel, könnten allein durch eine gute Dämmung problemlos eingespart werden.

Energieausweis:

Daten über die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes durch Referenzwerte Empfehlungen für kostengünstige Verbesserungen Vorlage bei Bau (ab 2008) Verkauf oder Vermietung (ab 2009), Gültigkeit 10 Jahre reines Informationsinstrument

Kennzahlen:

  • volumensbezogener Transmissionsleitwert (W/m³K) – LEK-Wert („Linie europäischer Kriterien“ ein Faktor für die volumenbezogenen Wärmeverluste
  • flächenbezogene Heizlast (W/m²) sie gibt den auf die beheizte Brutto-Geschoßfläche des Gebäudes bezogenen Wärmeverlust an und ist wichtige Grundlage der Heizungsauslegung
  • flächenbezogener Heizwärmebedarf (kWh/m²Jahr) ermöglicht die Abschätzung des Gesamtenergiebedarfs (bzw. der Energiekosten)
Beinflussende Faktoren:
  • Wärmedämmung
  • technische Merkmale
  • Installationskennwerte
  • Bauart
  • Lage (klimatische Aspekte, Ausrichtung, benachbarte Strukturen)
  • Eigenenergieerzeugung
  • Raumklima
Systemteile:
  • Gebäudehülle
  • Heizung, Warmwasser
  • Mech.Lüftung/Klimaanlage
  • Beleuchtung
  • Lage und Ausrichtung (Außenklima)
  • Innenraumklima
Zukünftige Anforderungen:
  • Heizwärmebedarf
  • Endenergiebedarf
  • Wärmeübertragende Bauteile
  • Teile des energetischen Systems